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Oranka Fruchtsäfte und Bio Fruchtsäfte

* Bio nach EG-ÖKO-Verordnung (DE-ÖKO-001)

ORANKA Fruchtsaft: Immer einhundertprozentig. 

Hinter der Bezeichnung „Fruchtsaft“ steckt laut Definition der „Fruchtsaftverordnung“** stets ein Fruchtgehalt im Endgetränk von
100 Prozent. Fruchtsaft enthält viele wertvolle Nährstoffe und
weder Farb- noch Konservierungsstoffe.

Ganz egal, ob nur eine Fruchtart verwendet wurde, oder ob es eine wohlschmeckende Mischung aus verschiedenen Fruchtarten ist –  
eines haben die ORANKA Fruchtsäfte immer gemeinsam: sie enthalten die hochwertigen Inhaltsstoffe der angegebenen Früchte in flüssiger Form. Für die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) ein Grund, Fruchtsaft nicht den Getränken, sondern den pflanzlichen Lebensmitteln zuzuordnen***.

Quellen:
** Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung – FrSaftErfrischGetrV
***  Leitsätze für Erfrischungsgetränke – BMEL

Auch gut zu wissen:

Alle ORANKA Getränke sind vegan und allergenfrei nach LMIV. Unsere gesunden Getränkekonzentrate liefern wir gemäß unserer AGB in maximaler Frische und für Sie innerhalb Deutschlands i. d. R. frachtkostenfrei in Ihre Einrichtung.

Maximale Ergiebigkeit

* laut Lebensmittelgesetz